Investition von Geld & von non-monetären Werten
Es gibt zwei Arten von Investitionen:
- Investition im betriebswirtschaftlichen Sinne bedeutet die Hingabe von Geld für den Erwerb von Rechten und der damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen. Dies geschieht durch Gewährung von Darlehen oder den Kauf von Anleihen, Gesellschaftsanteilen, Immobilien, Patenten, Marken etc.
- Im weiteren Sinne investieren Personen zum Zwecke der späteren Chancenrealisierung auch non-monetären Werte wie Know-How, Mühen, Arbeit und Lebenszeit in Projekte oder Unternehmungen, indem sie Entwicklungen (teil-)unentgeltlich vorantreiben.
Nicht selten kommt es zu Mischformen zwischen monetären und non-monetären Investitionen, z.B. wenn ein Immobilienentwickler ein Grundstück kauft (monetäres Investment) und es danach mit eigener Arbeitskraft (weiter)entwickelt (non-monetäres Investment). Ähnliches gilt für einen Geschäftsführer, der Anteile an dem von ihm geleiteten Unternehmen erwirbt, deren Wert er durch seine Arbeitkraft steigern will und der auf eine höher dotierte Anstellung anderswo verzichtet hat.
Bei allen Investitionen gibt es investmenttyp-abhängige und investmenttyp-unabhängige (d.h. allgemeine) Risiken.
Zu den allgemeinen – investmenttyp-unabhängigen – Investitionsrisiken gehören:
- irriges Vertrauen in falsche, missverständliche oder unvollständige Auskünfte vor Hergabe der monetären oder non-monetären Investitionsmittel
- Insolvenz eines Investitionsnehmers
- Nicht- oder Schlechtleistung eines Vertragspartners (performance risk)
- mangelnde Informations- und Kontrollmöglichkeiten des Investitionsgebers nach Hergabe der Investitionsmittel
- Rechtsunsicherheiten aufgrund unklarer oder unvollständiger Vertragstexte
- politische Risiken, höhere Gewalt und Rechtsänderungsrisiken.
Barber Odenbach hat zahlreiche monetäre und non-monetäre Investoren betreut. Unser Team verfügt über das Wissen für die Verhandlung und Gestaltung investiver Deals.

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