Seit ihren Universitätstagen haben sich unsere Anwälte auf grenzüberschreitende Rechtsfragen konzentriert. Darüber hinaus haben sie auch im Ausland studiert und zum Teil mehrere Jahre im Ausland praktiziert.
Daher werden wir häufig bei grenzüberschreitenden Geschäften und Problemstellungen herangezogen. Einerseits betreuen wir ausländische Mandanten bei deutschen Angelegenheiten in englischer und spanischer Sprache (inbound work). Andererseits unterstützen und beraten wir deutsche Mandanten bei ausländischen Vorhaben, insbesondere in Bezug auf das Vereinigte Königreich und Spanien (outbound work).
Bei unseren internationalen Mandaten kommt es in der Regel auf die folgenden Rechtsgebiete und Aufgabenstellungen an:
Europarecht
UN-Kaufrecht
Internationale Vereinbarungen zur Rechtsangleichung
Internationales Privatrecht
Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht
Internationales Steuerrecht
Internationales Zivilprozessrecht
Englisches Recht (in der Regel in Kooperation mit englischen Kanzleien)
US-deutsche Angelegenheiten (in Zusammenarbeit mit US-Kanzleien)
Australisch-deutsche Angelegenheiten (in Zusammenarbeit mit australischen Kanzleien)
Spanisches Recht (in der Regel in Kooperation mit spanischen Kanzleien)
internationale Vertragsgestaltung in deutscher, englischer und spanischer Sprache