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Allgemeiner Teil

Die im Ersten Buch (§§ 1- 140) des → BGB geregelten grundlegenden Bestimmungen, die für das gesamte Privatrecht gelten, wie Definitionen zu Rechtssubjekten (natürliche und juristische Personen), Rechtsobjekten (Sachen und Rechte), → Rechtsgeschäften, Fristen, Verjährung und mehr.

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