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Vinkulierungsklausel
Eine Klausel in einem Gesellschaftsvertrag, nach der ein Gesellschafter seinen Anteil nur mit Zustimmung aller Gesellschafter bzw. der Gesellschafterversammlung an Dritte übertragen kann. Bei → Personengesellschaften ist eine solche Klausel nicht zwingend erforderlich, weil die Übertragung kraft Gesetzes der Zustimmung der anderen Gesellschafter bedarf. → Regelungsort ist § 711 Abs. 1 BGB.
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