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Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung regelt das Insolvenzverfahren. Es handelt sich dabei nach § 1 → InsO um eine spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder sonst insolventen Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen und welches dem redlichen Schuldner Gelegenheit gibt, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. Die Insolvenzordnung trat am 1. Januar 1999 in Kraft und ist seither mehrfach geändert worden.
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