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Fortsetzungsklausel

Klausel in einem Gesellschaftsvertrag, nach der die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern fortgesetzt wird.

Eine Fortsetzungsklausel ist besonders bedeutsam, wenn die Gesellschaft anderenfalls bei Tod eines Gesellschafters kraft Gesetz aufgelöst wird (dies war nach § 727 BGB a.F. vor Inkrafttreten des  → MoPeG bei der → GbR der Fall,  nicht aber bei der → OHG, vgl. § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB).

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