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Sachenrecht

Das Sachenrecht ist im Dritten Buch des → BGB (§§ 854-1296) enthalten. Es befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen von Personen zu körperlichen Gegenständen, also den Sachen. Hier geht es um Besitz, Eigentum, Pfandrechte, Hypotheken und andere dingliche Rechte.

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