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Anwalt für Gesellschaftsrecht

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Gebiet des Gesellschaftsrechts spezialisiert hat und in diesem Bereich über besondere theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt. Das Gesellschaftsrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Gründung, die Struktur, die Organisation, die Finanzierung und die Beendigung von Gesellschaften betreffen.

Dazu gehören insbesondere Personengesellschaften (wie die → OHG oder die → KG) und Kapitalgesellschaften (wie die → GmbH oder die → AG).

Die Tätigkeiten eines Anwalts für Gesellschaftsrecht umfassen unter anderem:

a) Beratung bei der Wahl der Rechtsform: Unterstützung bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform für ein Unternehmen basierend auf steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen;

b) Gründung von Gesellschaften: Begleitung des Gründungsprozesses, Ausarbeitung und Prüfung der Gesellschaftsverträge sowie, in Zusammenarbeit mit Notaren, die Durchführung der erforderlichen Anmeldungen bei Handelsregistern;

c) Umstrukturierungen und Umwandlungen: Beratung und Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen, wie Fusionen, Kauf und Veräußerung von Anteilen (Mergers & Acquisitions), Spaltungen oder Formwechsel;

d) Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern: Beratung und Vertretung in Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, einschließlich Gesellschafterversammlungen, und bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen;

e) Nachfolgeplanung: Beratung zur Sicherstellung der Unternehmensnachfolge, einschließlich der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, die gesellschaftsrechtliche Belange berücksichtigen sowie die Veräußerung der Gesellschaften an Dritte, insbesondere im Wege eines → Management-Buy-Outs;

f) Kapitalmaßnahmen und Finanzierung: Beratung zu Kapitalerhöhungen, Ausgabe von Anleihen oder anderen Finanzierungsinstrumenten;

g) Compliance und Corporate Governance: Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur guten Unternehmensführung; h) Vertretung vor Gericht: Vertretung der Gesellschaft oder der Gesellschafter in gerichtlichen Verfahren mit gesellschaftsrechtlichem Bezug;

i) Sitzverlegung: Beratung bei der Verlegung der Gesellschaft in eine andere Rechtsordnung;

j) →Liquidation: der Prozess der geordneten Abwicklung der Geschäfte einer aufzulösenden bzw. aufgelösten Gesellschaft bis hin zur Streichung im Handelsregister.

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