Partiarisches Darlehen
Ein partiarisches Darlehen ist eine besondere Form des → Geldarlehens, bei dem der Darlehensgeber statt eines festen Zinssatzes eine gewinnabhängige Vergütung erhält. Diese Vergütung kann beispielsweise ein vorab festgelegter Prozentsatz vom Gewinn oder Umsatz des Darlehensnehmers sein.
Der wesentliche Unterschied zu einem herkömmlichen Darlehen liegt also in der Art der Verzinsung: Beim partiarischen Darlehen partizipiert der Darlehensgeber am wirtschaftlichen Erfolg des Darlehensnehmers. Rechtlich gesehen bleibt das partiarische Darlehen ein Darlehensvertrag, aber durch die gewinnabhängige Vergütung nähert es sich der Funktion einer stillen Beteiligung an.
Im Gegensatz zur stillen Gesellschaft, bei der der Kapitalgeber auch am Verlust teilnehmen kann, ist beim partiarischen Darlehen in der Regel nur die Teilnahme am Gewinn vorgesehen, nicht aber am Verlust. Allerdings können vertragliche Vereinbarungen auch eine Verlustbeteiligung vorsehen.