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Offene Handelsgesellschaft

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine kaufmännische → Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Das Nähere regeln §§ 105 ff. → HGB

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