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Vorfeldvereinbarung

Eine Vorfeldvereinbarung ist eine Vereinbarung, die zwischen Parteien geschlossen wird, bevor der eigentliche Hauptvertrag ausgehandelt und unterzeichnet wird. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es, die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen oder bestimmte Aspekte der geplanten Zusammenarbeit vorab zu klären.

Vorfeldvereinbarungen können verschiedene Bezeichnungen und Merkmale haben, je nach Kontext und Inhalt, wie z.B. Absichtserklärungen (→ Letter of Intent, LoI), Memorandum of Understanding (MoU), Eckpunktepapiere (Term Sheets), Vorverträge oder Optionsvereinbarungen.

Diese Art von Vereinbarungen wird häufig in komplexen Geschäftsbeziehungen oder bei größeren Transaktionen verwendet, z.B. bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures oder Immobilienprojekten, um folgende Punkte zu regeln:

a) Die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit oder zum Abschluss eines Hauptvertrags;

b) den Rahmen und die wichtigsten Bedingungen der geplanten Transaktion;

c) die Vorgehensweise bei den Verhandlungen, einschließlich Vertraulichkeitsvereinbarungen und Exklusivitätsklauseln;

d) Vorläufige Vereinbarungen bezüglich Finanzierung, Due Diligence und Zeitplänen.

Obwohl Vorfeldvereinbarungen grundsätzlich dazu dienen, die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen und das Vertrauen zwischen den Parteien zu stärken, sind sie in der Regel nicht darauf ausgelegt, die Parteien rechtlich so bindend zu verpflichten, wie es der Hauptvertrag tut.

Dennoch können bestimmte Teile einer Vorfeldvereinbarung, wie Vertraulichkeitspflichten und Exklusivitätsvereinbarungen, durchaus rechtlich bindend sein, wenn dies so vereinbart wurde. Es ist wichtig, beim Entwurf solcher Vorvereinbarungen sorgfältig vorzugehen, um unbeabsichtigte rechtliche Verpflichtungen zu vermeiden.

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