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Gelddarlehen

Ein Gelddarlehen ist ein Vertrag, bei dem eine Partei (der Darlehensgeber) der anderen Partei (dem Darlehensnehmer) einen Geldbetrag zur Verfügung stellt, den der Darlehensnehmer später zurückzuzahlen hat. Das Gelddarlehen kann zudem eine Vereinbarung über die Zahlung von Zinsen beinhalten. Die Rückzahlung des geliehenen Betrags und die Zahlung der Zinsen erfolgen zu den im Darlehensvertrag festgelegten Bedingungen.

Geregelt ist das Gelddarlehen im → Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Deutschlands, insbesondere in den §§ 488 ff. BGB. Das Gelddarlehen ist vom → Sachdarlehen zu  unterscheiden. Gelddarlehen werden im → KWG staatlich reguliert. Grundsätzlich dürfen Nichtbanken keine Gelddarlehen vergeben.

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