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Willenserklärung

Die Willenserklärung ist notwendiger Bestandteil eines jeden → Rechtsgeschäfts. Sie ist die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichteten Willens.

Sie bringt einen Rechtsfolgewillen zum Ausdruck, d.h. einen Willen, der auf die Begründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsverhältnisses abzielt. So → BGH, → NJW 2001, 289, 290.

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