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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist ein zentrales Gesetzeswerk im deutschen Handelsrecht, das die Rechtsverhältnisse der Kaufleute untereinander sowie zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten regelt. Es bildet neben dem → Bürgerlichen Gesetzbuch (→ BGB) eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für das Wirtschaftsleben in Deutschland.

Das HGB trat ursprünglich im Jahr 1897 in Kraft und wurde seitdem mehrfach novelliert, um es an die Entwicklungen des nationalen und internationalen Handels anzupassen. Das Handelsgesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher:

a) Erstes Buch – Handelsstand: Dieses Buch definiert grundlegende Begriffe wie den Kaufmann und regelt Kernfragen des Handelsregisters. Es legt fest, wer als Kaufmann gilt und somit dem Handelsrecht unterliegt;

b) Zweites Buch – Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft: Hier werden die verschiedenen Formen von Handelsgesellschaften wie die → offene Handelsgesellschaft (→ OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft behandelt, einschließlich ihrer Gründung, Organisation, Auflösung und → Liquidation;

c) Drittes Buch – Handelsbücher: In diesem Teil werden die Pflichten zur Buchführung und Bilanzierung für Kaufleute festgelegt. Es enthält Vorschriften zur ordnungsgemäßen Führung von Handelsbüchern, zur Bilanz, zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere rechnungslegungsbezogene Vorschriften;

d) Viertes Buch – Handelsgeschäfte: Dieses Buch befasst sich mit den spezifischen Regeln für verschiedene Arten von Handelsgeschäften wie Handelskauf, Handelsvertreterverträgen, Kommissionsgeschäften, Frachtgeschäften, Lagergeschäften und Speditionsgeschäften;

e) Fünftes Buch – Seehandel: Der letzte Teil des HGB enthält spezielle Vorschriften für den Seehandel, einschließlich der Rechtsverhältnisse von Schiffseigentümern, Frachtführern und Empfängern von Gütern.

Das HGB ist besonders relevant für Kaufleute und Unternehmen, da es spezifische Handelsbräuche und -praktiken für den kaufmännischen Rechtsverkehr rechtlich normiert.

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