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Liquidation

Juristisch bezeichnet die Liquidation einer Gesellschaft (im deutschen Recht) den Prozess der geordneten Abwicklung der Geschäfte einer aufgelösten Gesellschaft. Die Liquidation erfolgt mit dem Ziel, das Vermögen der Gesellschaft zu „versilbern“ (d.h. in Geld umzuwandeln), die Verbindlichkeiten zu begleichen und einen etwaigen Überschuss an die Gesellschafter zu verteilen. Dieser Prozess wird notwendig, wenn eine Gesellschaft beendet wird, ohne dass es zu einer sofortigen Übertragung des Vermögens auf die Gesellschafter oder Dritte (insbesondere durch Verschmelzung) kommt.

Die wesentlichen Schritte der Liquidation umfassen:

a) Auflösung der Gesellschaft: Die Auflösung ist der formale Akt, der die Beendigung der Gesellschaft einleitet. Sie kann durch verschiedene Ursachen bedingt sein, wie Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit, Beschluss der Gesellschafter, Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder gerichtliche Entscheidung;

b) Bestellung der Liquidatoren:Nach der Auflösung werden Liquidatoren bestellt, die die Geschäfte der Gesellschaft abwickeln. Bei Kapitalgesellschaften sind dies in der Regel die Geschäftsführer oder Vorstände, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag oder ein Gesellschafterbeschluss legt andere Personen fest;

c) Bekanntmachung der Liquidation: Die Liquidation muss öffentlich bekannt gemacht werden, um Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden;

d) Abwicklung der Geschäfte: Die Liquidatoren führen alle laufenden Geschäfte zu Ende, ziehen Forderungen ein, veräußern das Gesellschaftsvermögen und begleichen die Verbindlichkeiten der Gesellschaft;

e) Verteilung des verbleibenden Vermögens: Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten wird ein verbleibendes Vermögen gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen oder, bei Fehlen solcher Regelungen, nach den gesetzlichen Vorschriften unter den Gesellschaftern verteilt;

f) Löschung im Handelsregister: Nach Abschluss der Liquidation und der Vermögensverteilung wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht, womit sie ihre Rechtspersönlichkeit verliert.

Die rechtlichen Grundlagen für die Liquidation unterscheiden sich je nach Rechtsform der Gesellschaft und sind im → Handelsgesetzbuch (HGB) für → Personengesellschaften (z.B. §§ 143 ff. HGB für die → offene Handelsgesellschaft) und im → Aktiengesetz (AktG) bzw. im → GmbH-Gesetz (GmbHG) für → Kapitalgesellschaften geregelt.

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