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Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Abwandlung der → OHG, bei der es zwei Arten von Gesellschaftern gibt: Komplementäre, die ähnlich den Gesellschaftern einer OHG persönlich und unbeschränkt haften, und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist. → Regelungsort der Kommanditgesellschaft sind §§ 161 ff. → HGB.
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