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Drohende Zahlungsunfähigkeit

Der Schuldner droht nach § 18 → InsO zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.

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