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Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die in erster Linie durch das zur Verfügung gestellte Kapital ihrer Gesellschafter charakterisiert wird.

Im Gegensatz zu → Personengesellschaften, bei denen die persönliche Mitarbeit und Haftung der Gesellschafter im Vordergrund stehen, basiert die Identität und Funktion einer Kapitalgesellschaft auf dem eingezahlten Kapital. Kapitalgesellschaften besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, sie können im eigenen Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.

Gesellschaftsformen

In Deutschland zählen insbesondere die folgenden Gesellschaftsformen zu den Kapitalgesellschaften:

a) → Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);

b) → Aktiengesellschaft (AG);

c) → Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Merkmale

Die wesentlichen Merkmale von Kapitalgesellschaften umfassen:

a) Rechtspersönlichkeit: Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und damit rechtlich unabhängig von ihren Gesellschaftern;

b) beschränkte Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt, was bedeutet, dass ihr privates Vermögen grundsätzlich vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist;

c) Eigenes Kapital: Kapitalgesellschaften haben ein festgesetztes Stamm- oder Grundkapital, das von den Gesellschaftern aufgebracht wird;

d) Geschäftsführung: Die Leitung der Gesellschaft obliegt nicht direkt den Gesellschaftern, sondern wird von Geschäftsführern (bei der → GmbH) oder einem Vorstand (bei der AG) wahrgenommen, die gegenüber einem Aufsichtsrat (bei der → AG) oder den Gesellschaftern (bei der GmbH) rechenschaftspflichtig sind;

e) Steuerliche Behandlung/Trennungsprinzip: Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte, die Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbsteuer auf ihre Gewinne zahlen.

Kapitalgesellschaften sind vor allem aufgrund der beschränkten Haftung und der klaren Strukturierung der Unternehmensführung eine beliebte Wahl für mittlere bis große Unternehmensstrukturen.

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