Knowledge Base
-
Blog
-
Glossar
-
Q&A
- Articles coming soon
Print
Schriftform
Eine → Form, bei der das → Rechtsgeschäft in einer → Urkunde abgefasst sein muss und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss. Bei einem → Vertrag muss die Unterzeichnung auf derselben → Urkunde vorgenommen werden. Es genügt aber auch, wenn über den → Vertrag mehrere gleichlautende → Urkunden aufgenommen werden und jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. → Regelungsort ist § 126 BGB.
Created
Last updated
Table of Contents