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Schuldrecht
Das Schuldrecht ist im zweiten Buch des →BGB (§§ 241 – 853) enthalten. Im Schuldrecht werden die Rechtsbeziehungen, die aus Schuldverhältnissen entstehen, geregelt. Es behandelt Themen wie Vertragsabschlüsse, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlungen.
Das Schuldrecht ist weiter unterteilt in einen Allgemeinen Teil, der die Grundlagen für alle Schuldverhältnisse festlegt, und einen Besonderen Teil, der insbesondere spezielle Vertragstypen wie Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag etc. regelt.
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