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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Der Vertrag gehört zu den mehrseitigen → Rechtsgeschäften und setzt (mindestens) zwei zustimmende Willenserklärungen verschiedener Rechtssubjekte voraus (→ BGH → NJW 2017, 468, Tz. 21).
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