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Textform

Eine → Form, bei der die Erklärung in lesbarer Weise auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden muss. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraum zugänglich ist und geeignet ist die Erklärung unverändert wiederzugeben. Regelungsort der Textform ist § 126b → BGB.

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